Dachwartung im Steil- und Flachdach
Auch Dach, Fassade und Dachrinne benötigen Wartung und Pflege um dauerhaften Schutz gegen Wind und Wetter zu bieten.
Als Hausbesitzer sind Sie darüber hinaus auch nach § 836 BGB verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Ihr Gebäude nachzukommen. Die Versicherungen übernehmen durch herabfallende Gebäudeteile entstandenen Sich- und Personenschäden nur, wenn Sie entsprechendes auch nachweisen können. Dies bedeutet, dass eine regelmässige Wartung von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Am einfachsten geht dies über einen Wartungsvertrag.
Wir empfehlen folgende Wartungsintervalle:
- Schnellstmöglich, nach aussergewöhnlichen Ereignissen wie z.B. Hagel, Sturm oberhalb von Windstärke 8
- alle 3 Jahre - Alter des Daches ab dem 6. Jahr
- alle 2 Jahre - Alter des Daches ab dem 15. Jahr
Bei der Wartung eines Steildaches überprüfen wir:
- ob die Dacheindeckung locker oder beschädigt ist
- ob das Regenwasser zuverlässig abläuft
- ob vorhandene Schneefanggitter stabil sind
- ob die Rinnen oder Fallrohre verstopft oder verbogen sind
- ob die An- und Abschlüsse rund um den Kamin, Dachfenster und Lüfter Rohre wasserundurchlässig sind
- ob die Solaranlage beschädigt bzw. verdreckt ist (Minderung der Leistungsfähigkeit der Solaranlage)
- Windsogsicherung der Dacheindeckung
- Ersetzen von schadhaften Vermörtelungen
Bei der Wartung eines Flachdaches überprüfen wir:
- ob die Dachhaut intakt ist (Haarrisse oder Beschädigungen, offene Nähte)
- ob Regenwasser zuverlässig abläuft
- ob die vorhandenen Gullys und Rohre verstopft sind
Die im Zuge der Dachwartung ausgeführten Arbeiten werden von uns detailliert aufgelistet und Sie erhalten ein Protokoll inkl. Bildern.
Für eventuell anfallende Reparaturen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.